Individuelle Einreiseregelungen nach Ländern
- gültig für deutsche Staatsbürger und Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz oder einem Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tagen in Deutschland
Informationen zu Reiseformalitäten
In allen unseren Resorts sowie in den Zielländern wurden neue Vorschriften zum Schutz der Gesundheit eingeführt, die sich im Laufe der Zeit ändern können. Es ist wichtig, dass Sie sich vor Ihrer Abreise Zeit nehmen, sich mit ihnen vertraut zu machen, um eine stressfreie An- und Abreise zu gewährleisten.
Bei Club Med habt die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste (G.Ms) und Mitarbeiter (G.Os & G.Es) höchste Priorität. Während sich der COVID-19-Virus weiter ausbreitet, haben unsere Resort-Teams die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) intensiviert. Zwar gibt es in keinem unserer Club-Med-Resorts oder Büros bestätigte Fälle, jedoch sind unsere Teams weiterhin vorsichtig und halten sich an strenge Hygienevorkehrungen.
Nach Brasilien reisende müssen
-eine Gesundheitserklärung, ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache, beim Check-in vorlegen (Durchführung innerhalb von 72 Stunden vor Abreise)
-ein negatives PCR-Testergebnis (Durchführung maximal 72 Stunden vor Abflug) in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachweisen
Die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland, Indien oder Südafrika kommen, sowie die Beförderung von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland, Indien oder Südafrika aufgehalten haben oder durchgereist sind, ist vorübergehend untersagt.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Brasilien als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
In China besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.
In die Dominikanische Republik reisende müssen
-zu Ein- und Ausreisezwecken ein elektronisches Formular ausfüllen
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Auf Grund der aktuellen Einstufung Frankreichs als Hochrisikogebiet gilt vor Einreise nach Frankreich eine erweiterte Nachweispflicht. Um in unsere Resorts zu gelangen benötigen Sie und Kinder ab 12 Jahren den "Pass Sanitaire" und einen PCR- oder Antigentest der nicht älter als 48 Stunden alt ist.
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen und auszufüllenden Formalitäten finden Sie hier.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Auf Grund der aktuellen Einstufung Frankreichs als Hochrisikogebiet gilt vor der Rückreise nach Deutschland eine erweiterte Nachweispflicht.
Reisende, unabhängig von dem genutzten Verkehrsmittel (privater PKW, Flugzeug, Zug etc.), müssen sich vor ihrer Einreise nach Deutschland hier elektronisch registrieren. Neben der Anmeldepflicht bei Einreise nach Deutschland gilt eine Test- (PCR oder Antigen) oder Nachweispflicht (genesen oder geimpft). Als Testnachweis gilt ein negativer PCR-Test, der maximal 72 h vor Einreise vorgenommen wurde, oder ein negativer Antigen (Schnell-)Test, der von einer dazu befugten Stelle maximal 48 h vor Einreise vorgenommen oder überwacht wurde. (2) Als Genesenennachweis gilt ein positives Testergebnis auf den Coronavirus SARS-COV-2, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nuklein-säurenachweis (in der Regel PCR) erfolgt ist und mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
Bitte beachten Sie auch die geltende 10 Tage Quarantänepflicht, welche durch einen Impf- oder Genesenennachweis, oder als weder Genesen noch Geimpfter nach frühestens 5 Tagen durch eine Vorlage eines negativen PCR Tests aufgehoben werden kann.
Nach Guadeloupe reisende müssen
-eine Einreiseregistrierung ausfüllen
-einen negativen PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen*
*Davon ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis, sowie Kinder unter 12 Jahren. Einer Impfung gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Guadeloupe als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Nach Martinique reisende müssen
-eine Einreiseregistrierung ausfüllen
-einen negativen PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen*
*Davon ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis, sowie Kinder unter 12 Jahren. Einer Impfung gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Martinique als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Nach Griechenland reisende müssen
-einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können*
-spätestens 24 Stunden vor Einreise nach Griechenland ein Online-Formular (auch auf Deutsch verfügbar) ausfüllen**
*Ausgenommen sind vollständig Geimpfte (Nachweis in englischer Sprache) oder Genese (Erkrankung innerhalb der letzten 9 Monate).
**Nach Registrierung erhalten Sie nach spätestens nach 24 Stunden einen QR-Code, der bei Einreise nach Griechenland vorgezeigt werden muss und für die Einreise zwingend notwendig ist.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
In Indonesien besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.
Nach Italien reisende müssen
-eine Einreiseregistrierung ausfüllen
-einen negativen PCR-(nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen*
-einen vollständigen Impf- oder Genesenennachweis
-Ungeimpfte müssen zusätzlich zu einem Test fünf Tage in Quarantäne
Die Testpflich gilt für alle, unabhängig vom Impfstatus.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
In Japan besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.
In Kanada besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.
In Malaysia besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.
Auf die Malediven reisende müssen
-eine Buchungsbestätigung eines Resorts für die gesamte Dauer des Aufenthaltes vorweisen
-ein negatives PCR-Testergebnis (maximal 96 Stunden vor Abflug) vorlegen*
-eine elektronische Einreiseerklärung abgeben
*Davon ausgenommen: Kinder unter einem Jahr.
Reisende mit typischen Symptomen einer Covid-19 Erkrankung müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Bei positiver Testung dauert die Quarantäne mindestens drei (Reisende ohne Symptome), 14 Tage (Reisende mit Symptomen) Tage. Die Quarantäne kann abhängig vom Gesundheitszustand im Resort oder einer Quarantäneeinrichtung verbracht werden.
Urlauber dürfen ihr gebuchtes Resort grundsätzlich während des Urlaubs nicht verlassen. Club Med-Kunden dürfen allerdings zwischen den Resorts Kani und den Villen auf Finolhu wechseln. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Nach Marokko reisende müssen
-einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) nachweisen (Nachweis in englischer oder französischer Sprache)*
*Davon ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren sowie vollständig Geimpfte.
Seit dem 23. Juli 2021 besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Provinzen und Regionen. Öffentliche Einreichungen einschließlich Verkehrsbetriebe und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Marokko als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Auf Mauritius besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.
Nach Mexiko reisende müssen
-einen Fragebogen zur Identifizierung von Risikofaktoren ausfüllen
An den Flughäfen wird stichprobenartig Fieber gemessen, außerdem können Reisende einer Untersuchung unterzogen werden, sollten sie Covid-19 typische Symptome aufweisen.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Mexiko als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Nach Portugal reisende müssen
-ein digitales Einreiseformular ausfüllen
-einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen können*
*Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahre, sowie vollständig Geimpfte oder Genesene.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Portugal als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Um in die Schweiz zu reisen, müssen Sie vor Einreise (frühestens 48 Stunden vor Einreise möglich) ein Einreiseformular ausfüllen. Ab dem 04. Dezember 2021 gilt eine grundsätzliche PCR-Testpflicht für alle Einreisenden unabhängig von Herkunftsgebiet, Transportmittel und Impfstatus. Die Einreise ist nur bei negativem Testergebnis möglich, ein zweiter Test muss zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise durchgeführt und das Ergebnis selbstständig dem zuständigen Kanton gemeldet werden (Formular für den Testnachweis). Der erste Test vor Einreise muss ein PCR-Test sein (Gültigkeit max. 72 Stunden), der zweite Test kann ein PCR- oder Antigen-Test sein. Eine Quarantäneverpflichtung gibt es aktuell nicht. Selbsttests sind nicht zulässig.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden unabhängig von Herkunftsland und Transportmittel auch die Pflicht, das sog. Passenger Locator Form auszufüllen und dieses bei Einreise vorzuweisen.
Weitere Informationen und aktuelle Änderungen zu den notwendigen Dokumenten und Formalitäten Ihres Ziellandes finden Sie hier.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da die Schweiz als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
In Senegal besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.
Auf die Seychellen reisende müssen
-vor Abflug eine Einreiseerlaubnis über die Website der seychellischen Regierung beantragen
-einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) auf selbiger Website hochladen
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da die Seychellen als Hochinzidenzgebiet gelten, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Nach Phuket (Thailand) reisende müssen
-einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 vorweisen*
-zusätzlich einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen
-einen Nachweis einer Krankenversicherung (Deckungssumme mindestens 100.000 US$) vorweisen, die auch Behandlungskosten im Falle einer Covid-Erkrankung abdeckt
-die Tracking App ThailandPlus bereits bei Einreise auf ihrem Smartphone installiert haben
*Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen, falls sie in Begleitung vollständig geimpfter Erziehungsberechtiger/Eltern sind.
Liegt die Aufenthaltsdauer nicht unter 7 Tagen, muss an Tag 6 oder 7 ein weiterer Test durchgeführt werden. Liegt die Aufenthaltsdauer zwischen 10 und 14 Tagen, müssen weitere Tests an Tag 6 oder 7 und an Tag 12 oder 13 durchgeführt werden.
Die Insel Phuket darf nicht verlassen werden. Dies gilt auch für die An- und Abreise, Umsteigeverbindungen (wie beispielsweise über Bangkok) sind nicht gestattet.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Thailand als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
In die Türkei reisende müssen
-sich 72 Stunden vor Einreise online registrieren*
-einen Nachweis in deutscher oder englischer Sprache über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen**
*Nach der Registrierung erhalten Reisende einen Genehmigungscode ("HES-Code"), der bei Kontrollen innerhalb des Landes vorgezeigt werden muss.
**Kinder unter 6 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Genesene dürfen höchsten 6 Monate zuvor an Covid-19 erkrankt sein.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da die Türkei als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Nach Tunesien reisende müssen
-vor Anreise eine elektronische Einreiseregistrierung ausfüllen
-einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen*
-eine 7-tägige Quarantäne einhalten, am 5. Tag muss ein weiterer PCR-Test erfolgen (der weitere Test muss bereits vor Einreise reserviert werden und die Bestätigung ist bei Einreise vorzulegen)
*Kinder unter 12 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Vollständig geimpfte und Genesene sind außerdem von der Quarantänepflicht ausgenommen. Genesene müssen mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt positiv getestet worden sein.
Pauschalreisende, die die Buchung von Flügen, Transfers und Hotel nachweisen können sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da Tunesien als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Auf die Turks and Caicos Inseln reisende müssen
-vor Anreise eine Reisegenehmiung beantragen (Reisegenehmigung beinhaltet eine lokale Krankenversicherung)
-einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 5 Tage) vorweisen
Da es zu kurzfristigen Änderungen bei den Einreisebestimmungen kommen kann, sowie für weitere zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte auch unbedingt die Seite des Auswärtigen Amts.
Seit dem 1. August gilt eine Testpflicht* für Rückreisende nach Deutschland. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Rückreisende müssen ihr negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden. Flugreisende müssen bereits bei Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können.
Da das britische Überseegebiet als Hochinzidenzgebiet gilt, müssen sich alle Nicht-Geimpften oder -Genesenen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung durch PCR-Test ist nach 5 Tagen möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach 5 Tagen automatisch.
*durch PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
In den Vereinigten Staaten besteht bis auf Weiteres grundsätzlich ein Einreiseverbot zu touristischen Zwecken.